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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EDGE DIGITAL UG

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der EDGE Digital UG (im Folgenden als 'Beratung' bezeichnet) und ihren Kunden. Sie sind in der Form anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gültigkeit hat. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Bedingungen widersprechen, wird hiermit ausdrücklich nicht zugestimmt.

1. Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung

a) Vertragsabschlüsse mit der Beratung benötigen eine schriftliche Dokumentation. Dies beinhaltet auch Modifikationen und Zusätze, einschließlich einer Modifikation dieser Klausel zur Schriftform.

 

b) Auftragsvergaben, inklusive der Ausstellung von Zusatzaufträgen und Änderungen an bereits beauftragten Leistungen, die nicht auf einem schriftlichen Angebot der Beratung basieren, erhalten erst durch eine entsprechende Bestätigung von der Beratung ihre Verbindlichkeit. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge des Kunden müssen von der Beratung nur dann umgesetzt werden, wenn sie technisch realisierbar und der Beratung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zumutbar sind. Die Verantwortung, die Modifikation der Leistungspflichten im Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen, liegt beim Kunden. Jeder zusätzliche Aufwand, der durch eine Leistungsänderung/-ergänzung entsteht, ist der Beratung zu erstatten. Dies gilt auch für die Überprüfung, ob und unter welchen Bedingungen die Änderung oder Ergänzung umsetzbar ist, sofern diese Überprüfung einen geringfügigen Umfang übersteigt.

 

c) Mitarbeiter der Beratung , die nicht gesetzlich zur Vertretung befugt sind, dürfen keine Nebenabreden treffen oder Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bestätigen, es sei denn, sie sind im Vertrag ausdrücklich als Abteilungs- oder Projektleiter benannt.

 

d) Die Darstellung der Dienstleistungen der Beratung ist unverbindlich. Abweichungen von den Angaben in den Präsentationen, die für den Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

 

e) Falls die Dienstleistungen der Beratung in der Erstellung eines Werkes bestehen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag gemäß § 648 BGB zu kündigen. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien eine kontinuierliche Leistungserbringung beinhaltet, können beide Seiten diesen Vertrag ordnungsgemäß mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Seiten bleibt davon unberührt. Ein fehlender wirtschaftlicher Erfolg der von der Beratung vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Maßnahmen stellt jedoch keinen Kündigungsgrund dar.

 

f) Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf die Beratung den Kunden nach Beendigung des Auftrags als Referenz nennen und dies auch auf ihrer Website veröffentlichen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Der Kunde verpflichtet sich, die Beratung optimal und aktiv bei der Erbringung der Dienstleistungen zu unterstützen. Insbesondere stellt er ihr rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten die nach Einschätzung der Beratung für die Vertragsdurchführung benötigten Informationen, Dokumente und Materialien, einschließlich Zugangsdaten, sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltskomponenten in einer zur direkten Verwertung geeigneten Form zur Verfügung gewährt der Beratung und deren Beauftragten Zugang zu etwaigen im Vertrag genannten Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hardware und Software, und stellt deren Funktionsfähigkeit während der Vertragslaufzeit sicher sorgt für eine regelmäßige, ausreichende und ordnungsgemäße Datensicherung übernimmt selbst die Verantwortung für die rechtlich konforme Gestaltung von Inhalten, z.B. Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen usw., und stellt die Einhaltung der für ihn geltenden Verhaltensrichtlinien und Prüfungsanforderungen sicher

b) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht, so verlängern sich eventuelle verbindliche Vertragsfristen in einem entsprechenden und angemessenen Umfang. Zusätzliche Ansprüche der Beratung, insbesondere auf Kostenerstattung für Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben davon unberührt.

3. Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum

a) Bis zur vollständigen Begleichung aller Schulden aus der Geschäftsbeziehung behält die Beratung das Eigentum an den von ihr bereitgestellten Dienstleistungen.

 

b) Alle gesetzlichen Rechte an den von der Beratung bereitgestellten Dienstleistungen, darunter Konzepte, Ideen, Entwürfe und deren Umsetzung, verbleiben in allen Darstellungsformen, sofern nicht anders vereinbart, bei der Beratung. Die Beratung hat das Recht, alle erbrachten Leistungen in ihrem Geschäftsbetrieb auch für andere Zwecke und für Aufträge von Dritten zu verwenden, solange sie keine personenbezogenen Daten des Kunden enthalten. Eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich.

 

c) Mit der vollständigen Bezahlung einer Dienstleistung erwirbt der Kunde nur die Nutzungsrechte, und dies nur im Umfang des Angebots und der Auftragsbestätigung. Eine weitere Nutzung der Dienstleistungen der Beratung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Beratung möglich. Die Beratung kann diese Zustimmung von einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen.

 

d) Nutzt die Beratung im Rahmen des Auftrags Stockmedien, verbleiben die Nutzungsrechte für diese Medien ausschließlich bei der Beratung. Der Kunde hat nicht das Recht, die mit diesen Stockmedien erstellten Arbeitsergebnisse der Beratung für weitere Bearbeitungen, für andere Zwecke oder zur Erstellung abgeleiteter Produkte an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Parteien haben eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen.

4. Lieferbedingungen, Verzug

a) Angegebene Fristen für die Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen sind nur dann bindend, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

b) Bei Nichterfüllung bindender Vertragsfristen aufgrund von unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen, wie etwa höhere Gewalt, Streik, technische Systemausfälle ohne Verschulden der Beratung, Internetstörungen, die Nichterteilung notwendiger Genehmigungen oder unverschuldete Probleme mit Drittanbieter-Produkten oder -Dienstleistungen, sowie durch mangelnde Kooperation, Änderungsanfragen oder andere Umstände, die in der Verantwortung des Kunden liegen, verlängern sich die Fristen angemessen.

5. Lizenzgebühren

a) Alle tatsächlich anfallenden Lizenzgebühren für extern eingeholtes Material wie Ton-, Bild- und Designelemente werden dem Kunden ohne zusätzliche Kosten weitergeleitet. In den Kostenvoranschlägen der Beratung angegebene Lizenzgebühren dienen lediglich als Berechnungsgrundlage.

 

b) Bei einer eigenständigen Weiterverwendung von externem Ton-, Bild- oder Designmaterial, beispielsweise durch Nachdruck, Reproduktion oder Nutzung in anderen Medien, hat der Kunde die dafür anfallenden Lizenzgebühren direkt an den Lizenzgeber zu entrichten. Er sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Lizenzgeber aufnehmen, um dies zu klären; sollte er dies versäumen, verpflichtet er sich, die Beratung vor jeglichen Forderungen des Lizenzgebers zu schützen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Alle genannten Preise sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.

 

b) Wenn eine Auftragserteilung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Vorlage des Angebots erfolgt, behält sich die Beratung das Recht vor, die Kalkulation bei Auftragserteilung anzupassen.

 

c) Die Beratung hat das Recht, angemessene Anzahlungen zu verlangen und die Ausführung bzw. Fortsetzung ihrer Dienstleistungen von der Zahlung abhängig zu machen.

 

d) Die Beauftragung von Drittanbietern durch die Beratung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, erst nach Zahlungseingang einer entsprechenden Vorabrechnung an den Kunden. Der Rechnungsbetrag entspricht den im Voraus berechneten Angebotsposten. Eine abschließende Rechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten von Drittanbieterleistungen erfolgt nach Eingang der Rechnung von den beauftragten Unternehmen.

 

e) Wenn ein Teil der vom Kunden zu zahlenden Vergütung ein Werbebudget umfasst, trägt dieses stets der Kunde. Wenn die erforderlichen Kosten € 5.000,00 oder mehr betragen, ist der Kunde verpflichtet, im Voraus zu zahlen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf einen rechtzeitigen Beginn der mit diesem Budget zu finanzierenden Maßnahmen.

 

f) Die Beratung kann erbrachte Teilleistungen nach Fertigstellung in Rechnung stellen. Die Zahlung des Rechnungsbetrags muss, sofern keine separaten Vereinbarungen getroffen wurden, unverzüglich erfolgen. Die Bezahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme.

 

g) Das Einbehalten von Zahlungen oder die Aufrechnung von Verbindlichkeiten mit Gegenforderungen seitens des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

h) Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden hat die Beratung neben weiteren gesetzlichen Rechten auch ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen. Dies gilt auch für die Gewährung eines notwendigen Zugangs; bei Verzug mit zwei Teilzahlungen kann die Beratung den Zugang sperren.

7. Beanstandungen und Gewährleistung

a) Der Kunde hat die Verantwortung, erstellte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen und Teilleistungen auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Er hat eventuell vorhandene Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Dienstleistung gegenüber der Beratung anzugeben.

 

Mängel, die später festgestellt werden, sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung gegenüber der Beratung zu melden.

 

b) Falls der Kunde die Prüf- und Mängelanzeigepflicht verletzt, wird die Dienstleistung hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt betrachtet, es sei denn, die Beratung hat den Mangel absichtlich verschwiegen.

 

c) Bei einer rechtzeitigen und berechtigten Beanstandung hat die Beratung das Recht zu wählen, ob sie den Mangel beheben oder Ersatz liefern will. Nach zwei gescheiterten Versuchen der Mängelbeseitigung kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

d) Sollte der Kunde nach Vollendung der vereinbarten Dienstleistungen nicht unverzüglich die Gesamtabnahme erklären, kann ihm die Beratung eine Frist von 4 Wochen für die Abgabe dieser Erklärung setzen. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist nicht im Detail die Gründe für die Verweigerung der Gesamtabnahme angibt, gilt die Gesamtabnahme als erfolgt.

 

e) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Gesamtabnahme. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Beratung.

8. Haftungsbeschränkung

a) Die Beratung haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Beratung nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Beratung den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

 

b) Beauftragt der Auftraggeber selbst andere Dienstleister mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung der Beratung gehören, übernimmt diese keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit ihrer Leistung und dafür, dass der Dritte eigene Leistungen auf ihren Vorarbeiten aufbauen kann. Zur Unterstützung dieser Dienstleister ist die Beratung nicht verpflichtet.

 

c) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe der Beratung. Die Beratung haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Beratung haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Werbemaßnahmen auch hinsichtlich der branchenspezifischen Wettbewerbsbestimmungen und der jeweils geltenden Gesetze.

 

d) Wird die Beratung von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Beratung von der Haftung frei.

 

e) Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf seine Kundendaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen bei der Gestaltung seiner Webseite. Die Beratung gewährleistet lediglich, dass die technischen Möglichkeiten bereitgestellt werden, um ihm die Einhaltung der Bestimmungen, z.B. das Löschen der Daten, zu ermöglichen.

 

f) Produktionsmittel, die zur Produktion von Werbematerialien hergestellt werden, wie z.B. Dateien, Druckfilme, Satzdaten oder Fotomaterial werden nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers von der Beratung gespeichert/archiviert. Für einen etwaigen Verlust haftet die Beratung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Die vertraglichen Bestimmungen unterliegen dem deutschen Recht. Sofern nicht anders festgelegt, gilt dies auch für Vertragsbeziehungen mit internationalen Kunden.

 

b) Für sämtliche Streitigkeiten, die direkt oder indirekt aus der Vertragsbeziehung resultieren, ist ausschließlich der Gerichtsbezirk zuständig, in dem die Beratung ihren Sitz hat, sofern der Vertragspartner als Vollkaufmann agiert.

10. Datenschutz

a) Die notwendigen Daten des Kunden, einschließlich Namen und Adresse sowie alle weiteren für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Informationen, werden in automatischen Dateien gespeichert. Die Beratung kann diese Daten, falls für die Auftragsabwicklung notwendig, an verbundene Unternehmen und/oder an Dritte, die mit der Auftragsbearbeitung beauftragt wurden, weiterleiten. Mit der Auftragsvergabe erklärt sich der Kunde einverstanden mit dieser Sammlung, Bearbeitung und Nutzung seiner Daten.

 

b) Der Kunde stimmt zu, dass die veröffentlichten Daten auch in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen und zu Informationszwecken genutzt werden können. Sie können dabei gegebenenfalls bearbeitet und verändert werden, vorausgesetzt, es besteht ein Bezug zum abgeschlossenen Vertrag.

 

c) Der Kunde ist sich bewusst, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und dass diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte speichern, archivieren und teilweise selbst veröffentlichen. Die Beratung übernimmt keine Verantwortung für solche Handlungen und Anfragen zur Löschung und Nichtveröffentlichung müssen daher an die Betreiber der Suchmaschinen gerichtet werden.

 

d) Wenn die Beratung gemäß der Vereinbarung im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, sichert die Beratung Folgendes zu:

 

Die Beratung wird personenbezogene Daten für den Kunden nur gemäß Art.6 DSGVO im vereinbarten Umfang bzw. nach Anweisung des Kunden sammeln, verarbeiten und nutzen. Eine Nutzung für andere Zwecke – einschließlich der eigenen Zwecke der Beratung – ist nicht gestattet. Die verwendeten Daten werden von anderen Datenbeständen getrennt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt.

 

Auf Anweisung des Kunden wird die Beratung umgehend, spätestens innerhalb von 5 Tagen, personenbezogene Daten korrigieren, löschen und/oder sperren, es sei denn, es handelt sich um personenbezogene Daten, die auf einem Server liegen, der von der Beratung für die Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt wurde und auf den der Kunde Zugriff hat. Für die Datenverarbeitung auf diesem Server und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Beratung stellt lediglich sicher, dass bei einer Löschung der Daten durch den Kunden diese in dem gesamten unter der Kontrolle der Beratung stehenden System automatisch gelöscht sind.

 

Sollte eine betroffene Person datenschutzrechtliche Ansprüche (z. B. auf Auskunft) geltend machen, so unterstützt die Beratung den Kunden, indem sie die Anfrage umgehend an diesen weiterleitet.

 

Die Beratung befolgt die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und sichert die gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen (sogenannte „technische und organisatorische Maßnahmen“) zu. Dazu gehören insbesondere die interne und externe Zugriffskontrolle auf die erfassten Datenbestände.Die Beratung stellt sicher, dass die Daten durch angemessene organisatorische Maßnahmen vor unberechtigter Verarbeitung geschützt sind. Sie gewährleistet, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch entsprechende Sicherheitsmechanismen und Zugriffsrechte nur auf die notwendigen Personen beschränkt ist. Darüber hinaus stellt sie durch den Einsatz geeigneter technischer Sicherheitssysteme nach den anerkannten Standards sicher, dass ein unberechtigter Zugriff von außen nicht möglich ist.

 

Sollte die Beratung der Ansicht sein, dass eine Anweisung des Kunden gegen Datenschutzvorschriften verstößt, wird sie den Kunden darauf hinweisen.

 

Für Schäden, die eine betroffene Person wegen einer nach den geltenden Datenschutzvorschriften unzulässigen oder falschen Datenverarbeitung im Rahmen der Vertragsbeziehung erleidet, ist der Kunde gegenüber der betroffenen Person verantwortlich. Soweit der Kunde zum Schadensersatz gegenüber der betroffenen Person verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff bei der Beratung vorbehalten.

 

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an Daten oder Unterlagen ist während der Vertragsdauer und danach (unabhängig vom Grund für die Beendigung des Vertragsverhältnisses) ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Sollten bestimmte Vertragsbedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrags davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung sollte nach Möglichkeit durch eine zusätzliche Auslegung durch eine Regelung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht möglichst nahe kommt. Sollte dies nicht möglich sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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